Infos für die Versicherung

Melden Sie nun umgehend den Schaden Ihrer Versicherung. Nicht bei allen Wasserschäden leistet die Versicherung, zudem übernehmen verschiedene Versicherungen jeweils unterschiedliche Anteile an den Kosten. 

Wenn Sie einen Wasserschaden haben und eine Trocknung notwendig ist, dann muss die Versicherung die mindestens die sogenannten "schadensmindernden Maßnahmen" übernehmen. Sie können uns sofort anrufen und die Trocknung beginnen, ohne die Zustimmung von der Versicherung zu erhalten. Die Tätigkeiten über die schadensmindernden Maßnahmen hinaus, also das Instandsetzen des Schadens, muss von der Versicherung abgesegnet werden.

Die Versicherung benötigt einen Kostenvoranschlag mit bestimmten Angaben, den wir Ihnen gern ausstellen.

Mit der Übergabe des Geräts wird ein Mietvertrag geschlossen. Der Mietvertrag muss 5 Werktage vor Rückgabe gekündigt werden. Wenn Sie das Gerät vorher abgeben wollen, dann bemühen das zu ermöglichen.

Ein Nachweis für die Nutzungsstunden der Versicherung händigen wir Ihnen nach der Rückgabe aus.