Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

VOB Teil B:
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen

§ 1 Art und Umfang der Leistung

Art und Umfang der Leistung entnehmen Sie dem Kostenvoranschlag. Handswerksleistungen der zulassungsfreien Gewerke entsprechen qualitativ den Standards.


§ 2 Vergütung

Der Kostenvoranschlag spiegelt eine ungefähre Einschätzung der Materialkosten. Die Kosten je Leistungseinheit sind dem Kostenvoranschlag zu entnehmen und können nicht nach Beginn der Arbeiten steigen. Lediglich die Anzahl der Positionen und die Größe des Schadens ist im Kostenvoranschlag ein Schätzwert, welcher sich nach Beginn der Bauarbeiten aufgrund der Gegebenheiten ändern kann.


§ 3 Ausführungsunterlagen

In dem Kostenvoranschlag sind Abmaße, Größenangaben vorhanden. Im Anhang ist der Grundriss des Raumes vorhanden, sowie die Berechnungsgrundlage der Größenangaben aus dem Kostenvoranschlag. Für den Grundriss übernehmen wir keine Gewähr, da es sich um eigene Vermessungen hält. Messfehler sind vorenthalten und können die Höhe der Rechnung beeinflussen.


§ 4 Ausführung

Die Ausführung beginnt nach der Angebotsbestätigung. Der Ausführungszeitraum wird zeitnah abgesprochen, kann jedoch auch erst 6 Monate später beginnen.


§ 5 Ausführungsfristen

Eine Ausführungsfrist ist nicht vorhanden. 


§ 6 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

Sollte der Auftragnehmer nicht zu den genannten Zeiten vor Ort sein, werden wir die Anfahrt in Rechnung stellen. Putz und andere Materialien unterliegen Trockenfristen und müssen beheizt werden. Sollte der Auftragnehmer die Beheizungs- und Belüftungsregeln nicht einhalten, dann dauert die Instandsetzung länger, die Anfahrten werden ebenfalls in Rechnung gestellt und wir übernehmen keine Gewähr für die Qualität der Leistung. 


§ 7 Verteilung der Gefahr

in Arbeit


§ 8 Kündigung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber kann den Auftrag nur unter besonderen Bedingungen kündigen. Sollte sich der Auftragnehmer nicht angemessen verhalten, werden die Arbeiten direkt nieder gelegt und nicht zu Ende geführt. Die Kosten werden anteilig in Rechnung gestellt. Aufgrund einer Kostenerhöhung ist der Auftrag nicht zu kündigen, da der Kostenvoranschlag nur ein Richtwert ist und 20 % höher ausfallen kann, als zuvor vereinbart. Sollten die Kosten mehr als 20 % höher ausfallen, dann wird dies vor Beginn der Arbeiten schriftlich angezeigt. Der Auftragnehmer kann unter den Umständen der Preiserhöhung von dem Auftrag zurück treten, auch wenn dieser schon angefangen hat.


§ 9 Kündigung durch den Auftragnehmer

Der Auftraggeber kann den Auftrag zu jeder Zeit beenden, auch wenn dieser bereits angefangen wurde. Die bereits begonnenen Arbeiten werden zu Ende gestellt. Sollte das Beenden der Arbeiten nicht möglich sein, dann werden die begonnen Arbeiten vollumfänglich in Rechnung gestellt.


§ 10 Haftung der Vertragsparteien

Der Auftragnehmer muss die Kosten der vorbestellen Materialien übernehmen.


§ 11 Vertragsstrafe

in Arbeit


§ 12 Abnahme

Die Abnahme wird nach der Leistungserbringung durchgeführt. Nachdem die Arbeiten abgeschlossen sind, informiert der Auftraggeber den Auftragnehmer darüber. Bis zur Rechnungserstellung  können Mängel eingereicht werden. Mit dem Rechnungsausgleich gilt die Abnahme als erfolgreich.


§ 13 Mängelansprüche

Mängel werden korrigiert, soweit sie als Baumängel gelten. Baumängel, welche vor Beginn der Arbeiten als Risiko kommuniziert worden sind oder aufgrund der Beheizungs- und Belüftungsfehler aus § 6 entstanden sind, werden nicht behoben.


§ 14 Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt über die Rechnung. Die Rechnung wird nach der Leistungserstellung erstellt. Die Abrechnung kann ohne vorherige Absprachen 20 % höher ausfallen als der Kostenvoranschlag. Sollte die Rechnung höher als 20 % ausfallen, dann werden wir Sie zum Zeitpunkt der Feststellung direkt informieren. Sie haben dann noch die Möglichkeit von dem Auftrag zurück zu treten.


§ 15 Stundenlohnarbeiten

Sollte kein Kostenvoranschlag im Voraus übermittelt worden sein, werden die Tätigkeiten über Stundenlohnarbeiten abgerechnet. Der Preis einer Stunde 56,00 Euro brutto. 

§ 16 Zahlung

Die Zahlung erfolgt per Überweisung nach der Rechnungsstellung.


§ 17 Sicherheitsleistung

in Arbeit 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB der Gerätevermietung Michael Langner; Stand 01/2022

 

 

1.   Allgemeines

 

  1. a) Durch die Auftragserstellung erkennt der Mieter die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bautrockner Langner Gebäudemanagement an.

 

  1. b) Sollte eine der nachstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so gilt die Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise am Nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

 

 

2.    Beginn der Mietzeit

 

  1. a) Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt, an dem das Gerät zur Abholung für den Mieter bereitgestellt wird oder zwecks Zustellung an diesen die Betriebsstätte verlässt.

 

  1. b) Bei einigen Geräten wird eine Kaution erhoben, bitte fragen Sie nach.

 

3.   Berechnung der Miete

 

  1. a) Bei der Berechnung der Miete sind die Dauer der Anmietung pro Kalendartag zugrunde gelegt.

 

 

 

  1. b) Der Bautrockner Langner Gebäudemanagementbehält sich das Recht vor, zur Mietzeitermittlung geeignete Erfassungsgeräte einzusetzen und diese als Grundlage der Abrechnung zu verwenden.

 

4.   Der Mieter ist verpflichtet:

 

  1. a) das gemietete Gerät bestimmungs- und fachgerecht zu benutzen und vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen.

 

  1. b) für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Gerätes Sorge zu tragen,

 

  1. c) notwendige Instandsetzungsarbeiten, auch wenn sie durch höhere Gewalt verursacht wurden, durch den Bautrockner Langner Gebäudemanagementauf Kosten des Mieters vornehmen zu lassen.

 

  1. d) sich oder einen Erfüllungsgehilfen in die Handhabung des Mietgegenstandes einweisen zu lassen. Ausschließlich der durch den Bautrockner Langner Gebäudemanagementeingewiesene Personenkreis ist berechtigt den Mietgegenstand zu bedienen.

 

 

 

  1. e) die Verantwortung dafür zu tragen, dass die Mietobjekte für den von ihm vorgesehenen Einsatz geeignet sind. Für die Eignungsprüfung stellt der Bautrockner Langner Gebäudemanagemententsprechende technische Angaben der einzelnen Geräte auf Anfrage bereit.

 

 

 

  1. f) sollte ein Schaden an dem gemieteten Gerät entstanden sein oder sollte die Funktionalität des gemieteten Gerätes durch einen technischen Defekt eingeschränkt oder aufgehoben sein, ist der Mieter dazu verpflichtet, den Bautrockner Langner Gebäudemanagementunverzüglich von dem Schaden oder dem Defekt zu unterrichten.

 

 

 

5.   Haftung

 

 

 

Ab dem Zeitpunkt der Gefahrenübergabe stehen die Mietgegenstände unter Obhut des Mieters. Verladehilfe erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Mieters. Weist der Mieter nach, dass dem Bautrockner Langner Gebäudemanagementkein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist, ist dieser zu ersetzen. Der Mieter haftet ohne Einschränkung für alle durch ihn verursachten Schäden am Mietobjekt oder für Schäden an fremdem Eigentum, die durch die Handhabung des Mietobjektes verursacht werden. Bei Beschädigung oder Verlust (vorsätzlich oder grob fahrlässig) des Mietobjektes haftet der Mieter uneingeschränkt in Höhe des Neuwertes des angemieteten Gerätes.

 

Der Bautrockner Langner Gebäudemanagementempfiehlt daher für eine Absicherung von Schäden an Personen oder fremdem Eigentum eine Erweiterung des Versicherungsschutzes der Betriebshaftpflichtversicherung bzw. der Privathaftpflichtversicherung des Mieters, für den Mietgegenstand und für die Dauer der Mietzeit. Die Gefahrenübergabe endet für den Mieter erst mit der ordnungsgemäßen Rückgabe des Mietgegenstandes.

 

Bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe des gemieteten Gerätes haftet der Mieter dafür, dass das Gerät nicht durch Dritte gebraucht wird. Stellt der Bautrockner Langner Gebäudemanagementfest, dass das Gerät nach der Freimeldung durch den Mieter weiter benutzt wurde, hat der Mieter die Kosten der Weiterbenutzung in Höhe des Mietpreises zu tragen.

 

 

 

6.   Sonstige Pflichten des Mieters

 

 

 

  1. a) Gibt der Mieter das gemietete Gerät nicht in gereinigtem, betriebsbereitem Zustand zurück, erfolgt die Reinigung auf Kosten des Mieters durch den Bautrockner Mietservice Maximilian Fischer.

 

 

 

  1. b) Der Mieter darf das Gerät weder verleihen, noch weiter vermieten, noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Gerät einräumen.

 

 

 

  1. c) Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an einem gemieteten Gerät geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, den Bautrockner Langner Gebäudemanagementhiervon unverzüglich, gegebenenfalls unter Beifügung des Pfändungsprotokolls, durch Einschreibebrief zu benachrichtigen. Auf die gleiche Weise ist der Dritte von der Unzulässigkeit seines Handelns in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

  1. d) Angestellten oder Beauftragten des Bautrockner Langner Gebäudemanagementist jederzeit Auskunft über den Standort des Gerätes zu erteilen und Zutritt zu dem Gerät zu gewähren.

 

 

 

  1. e) Verstößt der Mieter gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, so ist er verpflichtet, die Kosten für eine Wiedererlangung des Objektes bzw. der/des Geräte/s zu tragen und darüber hinaus im Falle der Unmöglichkeit der Rückgabe Schadensersatz in Höhe des Zeitwertes zu leisten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt vorbehalten. Weist der Mieter nach, dass ein geringerer Sachschaden entstanden ist, so ist dieser von ihm zu ersetzen.

 

 

 

7.   Unverschuldeter Schaden am Gerät

 

 

 

Weist der Mieter dem Bautrockner Langner Gebäudemanagementnach, dass das gemietete Gerät während der Mietzeit mit einem Mangel behaftet war, den der Mieter nicht zu vertreten hat, so erhält er für den entsprechenden Zeitraum, in dem er das Gerät nicht nutzen konnte, kostenlos ein Ersatzgerät. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.

 

 

 

8.   Beendigung der Miete

 

 

 

  1. a) Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem das Gerät, mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen, bei dem Bautrockner Langner Gebäudemanagementeintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.

 

 

 

  1. b) Gibt der Mieter das gemietete Gerät nicht bis spätestens 30 Tage nach der vereinbarten Mietdauer zurück, ist der Bautrockner Langner Gebäudemanagementdazu berechtigt, die Rücknahme des gemieteten Gerätes abzulehnen.

 

In diesem Fall ist der Mieter dazu verpflichtet, die Miete für den gesamten Zeitraum zu zahlen, bis der Bautrockner Langner Gebäudemanagement ein Ersatzgerät beschafft hat. Des Weiteren ist der Mieter dazu verpflichtet, den Neupreis des Ersatzgerätes - zum Zeitpunkt der Lieferung an den Bautrockner Langner Gebäudemanagement- zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche behält sich der Bautrockner Langner Gebäudemanagementausdrücklich vor. Weist der Mieter nach, dass dem Bautrockner Langner Gebäudemanagementkein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, ist dieser zu ersetzen.

 

 

 

9.    Berechnung und Mietzahlung

 

 

 

  1. a) Für die Mietpreise gilt die jeweils gültige Preisliste des Bautrockner Langner Gebäudemanagement. In der Preisliste sind die jeweiligen Mietpreise als Bruttopreise in Euro angegeben.

 

 

 

  1. b) Kosten für die Aufarbeitung/Reinigung des Gerätes werden gesondert berechnet. Diese Kosten werden bei Rechnungsstellung fällig.

 

 

 

  1. c) Gibt der Mieter das Gerät erst nach dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt zurück, ist für den Zeitraum zwischen dem Ende des Mietvertrages und der tatsächlichen Beendigung der Mietzeit der jeweils geltende Mietpreis der aktuellen Preisliste als Abrechnungsgrundlage vereinbart. Für diesen Fall bleiben weitere Schadensersatzansprüche vorbehalten.

 

 

 

  1. d) Der Bautrockner Langner Gebäudemanagementist berechtigt, ohne Angabe von Gründen vor Beginn der Mietzeit eine Kaution bis zur Höhe des Neuwertes zu verlangen. Eine Verzinsung erfolgt nicht. Der Bautrockner Langner Gebäudemanagementist berechtigt, die Kaution mit den voraussichtlichen Kosten (z.B. nicht rechtzeitige Rückgabe oder evtl. Schäden) zu verrechnen. Ansonsten wird die Rückzahlung der Kaution bei Rückgabe des Gerätes fällig.

 

 

 

10.           Anlieferung und Abholung des Gerätes

 

 

 

  1. a) Die Kosten für Anlieferung und Abholung des Mietgerätes hat der Mieter zu tragen. Diese werden bei Anmietung pauschal vereinbart. Bei Ablauf der Mietzeit hat der Mieter das Gerät zurückzuliefern oder die Abholung durch den Bautrockner Mietservice Maximilian Fischer

 

auf Kosten des Mieters zu beauftragen.

 

 

 

  1. b) Hat der Mieter das Gerät verspätet zurückgeliefert, kann der Bautrockner Langner Gebäudemanagement vom Mieter über die Mietgebühren hinaus Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verlangen.

 

 

 

  1. c) Wird vom Mieter die Anlieferung des gemieteten Gerätes gewünscht, so sind die Liefertermine vorher abzusprechen und einzuhalten. Die Liefertermine sind unverbindlich und können aufgrund starken Verkehrsaufkommens oder anderer nicht vom Bautrockner Langner Gebäudemanagementzu verantwortenden Situationen abweichen. Der Bautrockner Langner Gebäudemanagementverpflichtet sich, in solchen Fällen telefonischen Kontakt zum Mieter aufzunehmen und ihn über die evtl. Verspätung der Anlieferung zu unterrichten. Der Mieter verpflichtet sich im Gegenzug, bei Vereinbarung einer Anlieferung durch den Bautrockner Mietservice Maximilian Fischer, an diesem Tag telefonisch erreichbar zu sein. Sollte der Bautrockner Langner Gebäudemanagementtelefonisch einen Kontakt zum Mieter herstellen können, kann dieser keinerlei Rechte daraus herleiten, dass die unverbindlichen Liefertermine nicht eingehalten wurden.

 

 

 

11.           Kündigung

 

 

 

Der Vermieter hat ein Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus

 

wichtigem Grunde. Als wichtige Gründe gelten z. B. Nichteinhaltung der

 

vereinbarten Zahlungsbedingungen, unsachgemäße Behandlung und/oder

 

unterlassene Wartung und Pflege der Mietsache, sowie nicht genehmigte

 

Weitergabe der Mietsache an Dritte.

 

 

 

12.            Verlust der Mietgegenstände

 

 

 

Der Verlust der Mietsache ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei

 

Verlust der Mietsache erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass er dem

 

Vermieter den Neupreis der verloren Mietsache erstattet.

 

 

 

13.           Sicherheitsbestimmungen

 

 

 

  1. a) Die Mietsache darf nur von fachkundigem Personal des Mieters bedient

 

bzw. eingesetzt werden und nur für die durch die Konstruktion der Mietsache

 

vorgesehenen Einsatzzwecke.

 

 

 

  1. b) Der Mieter ist als Anwender der Mietsache verpflichtet, die

 

Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.

 

 

 

  1. c) Der Mieter bestätigt durch seine Unterschrift, dass er in die Bedienung der

 

Mietsache vom Vermieter eingewiesen und mit den Einsatzmöglichkeiten der

 

Mietsache vertraut gemacht wurde. Er bestätigt weiterhin, dass er auf die Sicherheitsbestimmungen

 

hingewiesen wurde, eine Gebrauchsanweisung erhalten hat und die Mietsache

 

ausschließlich des entsprechenden Verwendungszweckes sowie den

 

Anweisungen des Vermieters entsprechend einsetzt.

 

 

 

  1. d) Irgendwelche Schadensersatzansprüche können in keinem Fall gegen den

 

Vermieter geltend gemacht werden. Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter

 

für Schäden jeglicher Art, die durch Abweichung von den Anweisungen des

 

Vermieters entstehen,

 

 

 

14.           Sonstige Bestimmungen

 

 

 

  1. a) Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen vorstehender Bedingungen bedürfen der Schriftform.

 

 

 

  1. b) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Mieter nicht zu. Aufrechnung durch den Mieter ist nur zulässig, wenn seine fällige Gegenforderung von dem Bautrockner Langner Gebäudemanagement für unbestritten erklärt und rechtskräftig festgestellt wird.

 

 

 

  1. c) Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist der Sitz des Bautrockner Langner Gebäudemanagement.

 

 

 

  1. d) Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, als ausschließlicher Gerichtsstand Koblenz vereinbart.

 

 

 

15.            Abtretung

 

 

 

  1. a) Sofern der Mieter bei einem Schadensereignis, bei dem auch der gemietete Gegenstand betroffen wurde, Schadensersatzansprüche gegen einen Dritten geltend machen kann, tritt er Bautrockner Langner Gebäudemanagement sofort ohne Aufforderung alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

 

 

 

  1. b) Der Mieter tritt seine Ansprüche gegen seinen Auftraggeber, für den der Mieter das Gerät verwendet hat, in Höhe des geschuldeten Rechnungsbetrages an den Bautrockner Mietservice Maximilian Fischerab. Der Bautrockner Langner Gebäudemanagementnimmt die Abtretung an. Der Mieter ist verpflichtet, dem Bautrockner Langner Gebäudemanagement auf Verlangen seinen Auftraggeber zu benennen.

 

 

 

16.            Gebrauchsanweisung

 

 

 

Der Mieter verpflichtet sich, die Gebrauchsanweisung und Herstellerangaben sorgfältig zu lesen und zu beachten. Desweiteren sind Manipulationen und Veränderungen an den Geräten unzulässig.

 

 

 

17.           ordnungs- und sachgerechte Bedienung

 

 

 

Der Mieter versichert, die Geräte und Werkzeuge fachgerecht bedienen zu können. Der Bautrockner Langner Gebäudemanagementübernimmt keinelei Haftung für nicht fachgerechte und unsachgemäße Bedienung und Schäden die hieraus entstehen.

 

 

 

18.           Fristen und Termine

 

 

 

Der Bautrockner Langner Gebäudemanagementist bemüht, die georderten Geräte zu den vorgegebenen Terminen bereitzustellen. Soweit Termine jedoch nicht ausdrücklich als Fixtermine gekennzeichnet sind, gelten sie grundsätzlich als unverbindlich. Auf jeden Fall haftet der Bautrockner Langner Gebäudemanagementauf Ersatz des Folgeschadens nur, wenn der Termin aus eigenem. nachweisbar vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten nicht eingehalten wird, und dann auch nur begrenzt auf das 10fache des auf die Verspätungszeit anfallenden Mietzinses. Für höhere Gewalt, Unfälle, Schäden und der gleichen, die eine Terminverzögerung ergeben bzw. einen Ausfall eines

 

Gerätes verursachen, haftet der Bautrockner Langner Gebäudemanagementnicht.

 

Der Bautrockner Langner Gebäudemanagementist jedoch stets bemüht, innerhalb einer angemessenen Frist Ersatz zu stellen.

 

19.           Gerichtsstand

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Gerichtsstand ist in Siegburg.